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Lastaufnahmemittel

1. Definition Lastaufnahmemittel nach Maschinenrichtlinie

„Ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in Verkehr gebracht wird”. Ein Lastaufnahmemittel hängt also lose im Kran und ist fest oder lose über Anschlagmittel, also Ketten, Seile oder Schlingen, mit der Last verbunden. Transportrahmen und -gestelle sind Ladehilfsmittel und dienen in der Logistik zur Bildung von Ladeeinheiten, das heißt, sie fassen mehrere einzelne Güter zu größeren Einheiten zusammen.

2. Beschaffenheits- und Benutzungsgrundlagen

Die Anzahl der Lastwechsel ist entscheidend: Der Konstrukteur eines Lastaufnahmemittels muss in Zusammenarbeit mit dem Anwender festlegen, ob die DIN EN 13155 „Krane – Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel“ angewendet werden kann oder ob die Auslegung des Lastaufnahmemittels nach DIN EN 13001 und dem Eurocode 3 – DIN EN 1993 „ Bemessung, Konstruktion und Ausführung von Stahlbauten“ erfolgen muss. Ist bei den zu konstruierenden Lastaufnahmemitteln mit maximalen Lastwechseln von bis zu 20.000 zu rechnen, wird die EN 13155 „Krane – Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel“ vollständig angewandt. Basierend auf der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird die Beschaffenheit der Lastaufnahmemittel bestimmt. Die Benutzung der Lastaufnahmemittel wiederum regelt die DGUV Regel 100-500.

3. Lastaufnahmemittel mit Zertifikat

Durch die Beratung vor Ort wird in Zusammenarbeit mit dem Anwender ein optimales Konzept für die jeweiligen Einsatzbedingungen und Anforderungen erarbeitet. Dieses Konzept wird in der Konstruktion mittels rechnergestützten Programmen (Konstruktion und Berechnung) umgesetzt. Dabei hat der Anwender mit der Genehmigungszeichnung die Möglichkeit, Änderungswünsche kurzfristig einfließen zu lassen. Jedes Lastaufnahmemittel bekommt ein Typenschild mit folgenden Angaben: Hersteller, Baujahr, Eigengewicht, Baunummer und Tragfähigkeit. Des Weiteren gehören zu jedem Lastaufnahmemittel eine Bedienungsanleitung, CE-Kennezeichnung und die EG- Konformitätserklärung. Werden prüffähige statische Unterlagen gewünscht, liefern wir diese gegen einen Aufpreis. Ebenfalls sind mehrsprachige Unterlagen auf Wunsch erhältlich. (z.B. für Offshore-Anwendungen kann ein Nachweis 3.2 nach DIN EN 10204 erstellt werden)

4. Bemerkung:

Lastaufnahmemittel müssen so abgestellt werden, dass sie nicht umkippen können. Wir bieten Ihnen dazu auf Anfrage ein Ablagegestell für das Lastaufnahmemittel an.

5. Einsatzbedingungen

Vor dem Einsatz des Lastaufnahmemittels ist die Betriebsanleitung zu beachten. Nur mit dem Lastaufnahmemittel vertraute Personen dürfen es einsetzen. Wir bieten Ihnen hierzu gerne Schulungen und Unterweisungen an. Lastaufnahmemittel dürfen nicht über die ausgewiesene Tragfähigkeit hinaus belastet werden.

6. Prüfung von Lastaufnahmemitteln

Lastaufnahmemittel sind vor jedem Gebrauch einer Sichtprüfung zu unterziehen. Gemäß der DGUV-Regel 100-500 muss jedes Lastaufnahmemittel
mindestens einmal jährlich einer Prüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden. Nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, die die Nutzung des Lastaufnahmemittels beeinträchtigen sowie nach einer Instandsetzung ist eine außerordentliche Prüfung durch einen Sachkundigen durchzuführen. Für diese Arbeiten sind wir mit unserem mobilen Prüf- und Reparaturfahrzeug bestens ausgerüstet. Weitergehende Informationen finden Sie unter Prüf-und Reparaturservice. (Wir prüfen alle relevanten
Schweißnähte an Lastaufnahmemitteln zerstörungsfrei mit dem Diffusionsverfahren bzw. mit dem Jochmagnet).

 

 

7. Ausführungsformen von Lastaufnahmemitteln

Traversen

Die zwei prinzipiellen Bauformen sind:

  • die ebene (Spreize; Balkentraverse) und
  • die räumliche (Rahmentraverse, H-Traverse) Ausführung

Wichtig ist bei jeder Traverse, dass sich der Lastschwerpunkt immer unter dem Kranhaken befindet. Sollte der Kranhaken sich nicht darüber befinden, wird das System sich solange neigen bis sich der Schwerpunkt unter dem Kranhaken einpendelt. Diese Schrägstellung bzw. Neigung der Traverse darf nach DIN EN 13155 6° nicht überschreiten. Die unteren Abhängungen dürfen bei festen Punkten 10° und bei Verstellblechen nur 2° Schrägzug aufweisen. Ein weiterer Aspekt der beim Anschlagen an Traversen berücksichtigt werden muss, ist die Höhe des Lastschwerpunktes. Wenn die Last unterhalb des Schwerpunktes angeschlagen wird, muss der Abstand von der Aufhängung kranseitig bis zur Abhängung lastseitig [H] der Traverse größer sein, als der Abstand des Lastschwerpunktes zum Anschlagpunkt [S] der Last.

 

 

Coil-Haken und Ladegabeln

Bei beiden Lastaufnahmemitteln ist zu beachten, dass sie zu führen sind. Die Lasten sind so aufzunehmen, dass ein Herabrutschen, ein Abgleiten oder Herunterfallen vermieden wird. Mit einer Beschichtung (Prall- und Zinkenschutz) oder einer Verriegelung kann dem entgegengewirkt werden. Die Ladegabel und der Coil-Haken müssen immer eine Neigung
der Zinkenspitze nach oben aufweisen.

Greifer

Auch hier gibt es zwei unterschiedliche Bauformen, zum einen die formschlüssige und zum anderen die kraftschlüssige. Formschlüssige Greifer nutzen eine Aussparung oder greifen unter die zu hebende Last. Dabei ist zu beachten, dass die Greiffläche parallel zu den Greifbacken ist. Ein formschlüssiger Greifer darf niemals als kraftschlüssiger Greifer eingesetzt werden, da dabei die Last unweigerlich aus dem Greifer rutscht. Kraftschlüssige Greifer müssen so bemessen sein, dass sie den Sicherheitsfaktor 2 gegen das Herausrutschen der Last aufweisen. Der notwendige Backendruck bestimmt sich aus der konstruktiven Geometrie und dem Eigengewicht der Last. Wichtig dabei ist der ermittelte Reibwert zwischen Greifpallen und der zu hebenden Last.

Sonderanfertigungen

 Rohr- und Rundmaterialgreifer können wir neben unseren Standardangeboten auch nach ihren Anforderungen anfertigen lassen. Wenden Sie sich bitte bei Sonderanfertigungen an unser qualifiziertes Personal. Wir helfen Ihnen gerne.

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