Ansprechpartner: Lisa Fiedler

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Planen Sie Ihre UVV-Prüfungen mit unserem Prüf- und Reparaturservice


Die vorgeschriebenen jährlichen UVV-Prüfungen werden terminiert und verantwortungsvoll durch unsere Sachkundigen in den jeweiligen Bereichen durchgeführt. Wir prüfen in unserer Werkstatt, auf Baustellen oder bei größerem Umfang vor Ort.

  • Leistungsspektrum von der Prüfung von Anschlagseile, Anschlagketten, Fallschutz / PSAgA,  Hebezeugen, Lastaufnahmemittel über Kranprüfungen, Regale, Tore bis zu Zurrketten
  • Prüf-, Wartungs- und Reparaturservice durch qualifiziertes und zertifiziertes Fachpersonal
  • Prüfungen erfolgen nach den neuesten gesetzlichen Vorschriften und/sowie nach den jeweiligen Herstellervorgaben
  • Inspektion der Anschlagmittel wird gründlich durchgeführt
  • Absicherung der Prüfer über eine Betriebshaftpflichtversicherung
  • Durchführung der nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 vorgeschriebenen Rissfreiheitsprüfung durch ausgebildeten Prüfwerker für „zerstörungsfreie Prüfung“ Stufe 2 MT2 bzw. Prüfwerker nach A1 Richtlinie der DGZP Stufe 1 (nach EN 473 qualifiziert)
  • Prüfserviceteam besteht aus Hebezeugschlossern, Industriemechanikern und Elektrikern
  • Aufteilung in mehrere Prüfteams mit entsprechender Technik, wodurch wir in der Lage sind, schnell und kompetent zu helfen.
  • Der Reparatur- und Wartungsbereich zeichnet sich durch eine hohe Lagerhaltung von Ersatzteilen für verschiedene Kettensysteme, Kleinhebezeuge und Hydraulik aus.
  • Ausrüstung unseres Prüfservices mit modernster Technik
  • RFID unterstützte Erfassung, Identifikation und Verwaltung der zu prüfenden Arbeitsmittel
  • Wir organisieren eine schnelle Servicebereitschaft und halten Austauschgeräte für zeitintensive Reparaturen vor.
  • Gern bieten wir Ihnen einen Wartungsvertrag an. Somit werden die jährlich vorgeschriebenen Prüftermine von uns überwacht. Das erhöht Ihre Sicherheit im Umgang mit den verschiedenen Arbeitsmitteln.

 

Dokumentation in einer Kettenkartei

Die Eintragungen in die Kettenkartei geben Aufschluss über fortlaufende Überwachungsmaßnahmen des Anwenders während des Gebrauchs von Anschlagketten. Für den Anwender ist dies als Nachweis gegenüber der Gewerbeaufsicht/Berufsgenossenschaft dringend erforderlich, um die Einhaltung der geforderten Arbeitsschutz- und verhütungsmaßnahmen (EU-Maschinenrichtlinien) aufzuzeigen.


Prüfung von Anschlagmitteln

Wir bieten Prüfungen von Anschlagmitteln nach Betr.SichV, DGUV Regel 100-500, Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009/104/EG und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an.
Unser Reparaturservice beinhaltet auch eine gründliche Prüfung Ihrer Anschlagmittel. Wir prüfen Drahtseile und Drahtseilgehänge, Grummets, Edelstahl-Anschlagmittel, Faserseile und Faserseilgehänge, Rundschlingen und Rundschlingengehänge, Hebebänder und Hebebandgehänge, Anschlagketten, Kettengehänge (elektromagnetische Rissprüfung), Haken, Schäkel und Anschlagpunkte sowie Zubehör.
Durch unsere regelmäßigen Prüfungen und Reparaturen können Sie sicher sein, dass Ihre Anschlagmittel jederzeit den erforderlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Kompetenz in der Prüfung und Reparatur von Anschlagmitteln. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns Ihre Anschlagmittel prüfen!


Prüfung von Lastaufnahmen

Wir bieten professionelle Prüfungen von Lastaufnahmemitteln nach EN 13155, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und DGUV-Regel 109-017 an.

Unser Reparaturservice umfasst auch eine gründliche Prüfung Ihrer Lastaufnahmemittel. Wir prüfen Traversen, Klemmen, Greifer, Zangen und Ladegabeln, um sicherzustellen, dass sie den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen.

Durch regelmäßige Prüfungen und Reparaturen können Sie sicher sein, dass Ihre Lastaufnahmemittel jederzeit sicher und zuverlässig funktionieren. Wir setzen auf unsere Erfahrung und Kompetenz in der Prüfung und Reparatur von Lastaufnahmemitteln.

Neben der Prüfung von Lastaufnahmemitteln bieten wir auch Schulungen und Beratungen an, um sicherzustellen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter stets über die neuesten Entwicklungen und Sicherheitsstandards auf dem Laufenden sind.

Vertrauen Sie uns Ihre Lastaufnahmemittel an und lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, eine sichere und effiziente Arbeitsumgebung zu schaffen. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin zur Prüfung Ihrer Lastaufnahmemittel!


Prüfung von Hebezeugen, Winden und Hubgeräten

Suchen Sie nach einem zuverlässigen Service für die Prüfung von Hebezeugen, Winden und Hubgeräten? Wir sind Ihr Partner für eine professionelle Prüfung nach DGUV Vorschrift 54 + Vorschrift 3.

Unser Reparaturservice beinhaltet auch eine gründliche Prüfung Ihrer Hebezeuge, Winden und Hubgeräte. Wir prüfen Zahnstangen-, Wand- und Seilwinden, elektrische Seil- und Kettenzüge (mit Ermittlung der Restnutzungsdauer), Schwerlastfahrwerke, Handhebel- und Stirnradflaschenzüge, Greifzüge und Umlenkrollen, Roll- und Haspelfahrwerke, Druckluftkettenzüge und -winden, Ex-geschützte Geräte (ATEX) sowie hydraulische Hebezeuge (Pumpen, Zylinder, Seilzüge und Maschinenheber).

Optional bieten wir Ihnen auch einen Ausdruck des Prüfdiagramms an, um eine lückenlose Dokumentation der Prüfung zu gewährleisten. Durch unsere regelmäßigen Prüfungen und Reparaturen können Sie sicher sein, dass Ihre Hebezeuge, Winden und Hubgeräte jederzeit den erforderlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz in der Prüfung und Reparatur von Hebezeugen, Winden und Hubgeräten.

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns Ihre Hebezeuge, Winden und Hubgeräte prüfen.


Prüfung von Kraftbetriebenen Fenstern, Türen und Toren

Die Prüfung von kraftbetriebenen Fenstern, Türen und Toren ist ein wichtiger Aspekt im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung ASR A 1.7 müssen kraftbetriebene Tore und Fenster regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft werden. Eine fachgerechte Prüfung ist hierbei unabdingbar, um mögliche Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.

Bei der Prüfung von kraftbetriebenen Toren wird zwischen verschiedenen Arten von Toren unterschieden. So müssen beispielsweise Roll-, Sektional-, Flügel- und Hangartore auf ihre Sicherheit geprüft werden. Auch Schnelllauf- und Schiebetore müssen regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.

Die Prüfung von kraftbetriebenen Fenstern, Türen und Toren erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte. Diese überprüfen die Funktionstüchtigkeit der Tore und Fenster sowie die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften. Hierbei wird unter anderem auf die Betriebssicherheit, die Verriegelung, die Not- und Gefahrenstopps sowie auf die Antriebstechnik geachtet.

Eine regelmäßige Prüfung von kraftbetriebenen Fenstern, Türen und Toren ist unerlässlich, um mögliche Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Mit einer fachgerechten Prüfung kann sichergestellt werden, dass die Tore und Fenster den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen


Prüfung von Veranstaltungs- und Bühnentechnik

In der Veranstaltungs- und Bühnentechnik sind Sicherheit und Zuverlässigkeit besonderes wichtig. Um sicherzustellen, dass sämtliche Einrichtungen und Geräte ordnungsgemäß funktionieren, müssen sie regelmäßig geprüft werden. Die Prüfung erfolgt gemäß den Vorschriften DGUV Vorschrift 17/IGVW SQ P2 sowie DGUV Vorschrift 3.

Die DGUV Vorschrift 17/IGVW SQ P2 regelt die Prüfung von sicherheits- und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen. Hierbei werden sämtliche Geräte und Einrichtungen, die in diesen Bereichen eingesetzt werden, auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft.

Zu den Geräten, die geprüft werden müssen, gehören Kettenzüge, Seilwinden, Hebezeuge, Lastaufnahmemittel sowie Anschlagmittel und Zubehör. Diese Geräte müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft werden, um Unfälle zu vermeiden.

Bei der Prüfung von Kettenzügen, Seilwinden, Hebezeugen sowie Last- und Anschlagmitteln wird darauf geachtet, ob sie den Anforderungen gemäß den Vorschriften entsprechen. Insbesondere die Belastbarkeit und Tragfähigkeit müssen überprüft werden. Auch die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und Seile wird hierbei getestet.

Die Prüfung von Anschlagmitteln und Zubehör ist ebenfalls wichtig, um sicherzustellen, dass diese einwandfrei funktionieren. Hierbei werden unter anderem die Karabiner, Schäkel und Spannschlösser auf Beschädigungen, Risse und Brüche überprüft.

Insgesamt ist die regelmäßige Prüfung von Veranstaltungs- und Bühnentechnik unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeiter und Besucher zu gewährleisten. Wenn Sie Geräte und Einrichtungen in Theater, Opernhäusern, Musikarenen oder Filmproduktionen einsetzen, sollten Sie daher die Prüfung gemäß den Vorschriften DGUV Vorschrift 17/IGVW SQ P2 und DGUV Vorschrift 3 in regelmäßigen Abständen durchführen lassen.


Prüfung von Krananalgen

Krananlagen müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft werden. Die Prüfung erfolgt gemäß den Vorschriften DGUV Vorschrift 52 und Vorschrift 3 sowie dem DGUV Grundsatz 309-001. Dabei werden sämtliche Krananlagen wie Brückenkrane, Portalkrane, Werkstattkrane, Wandschwenkkrane, Säulenschwenkkrane und Drehkrane sowie Hängebahnsysteme und andere Kransysteme geprüft.

Die DGUV Vorschrift 52 regelt den Betrieb von Kranen und Hebezeugen und fordert, dass diese Geräte in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft werden müssen. Die DGUV Vorschrift 3 bezieht sich auf die Elektrische Sicherheit von Maschinen und fordert eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen von Krananlagen.

Der DGUV Grundsatz 309-001 beinhaltet die Ermittlung der Restnutzungsdauer von Krananlagen. Hierbei wird die verbleibende Nutzungsdauer der Krananlage ermittelt, um sicherzustellen, dass die Anlage sicher betrieben werden kann.

Bei der Prüfung von Krananlagen wird auf zahlreiche Faktoren geachtet, wie zum Beispiel die Belastbarkeit der Anlage, die Sicherheitseinrichtungen, das Antriebssystem, die elektrischen Anlagen und die Steuerungseinrichtungen. Insbesondere müssen Brückenkrane, Portalkrane, Werkstattkrane, Wandschwenkkrane, Säulenschwenkkrane und Drehkrane sowie Hängebahnsysteme auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit hin überprüft werden.

Ein professioneller Reparaturservice kann dabei helfen, defekte Teile der Krananlage auszutauschen oder zu reparieren, um sicherzustellen, dass die Anlage ordnungsgemäß funktioniert.

Insgesamt ist die regelmäßige Prüfung von Krananlagen unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Wenn Sie Krananlagen wie Brückenkrane, Portalkrane, Werkstattkrane, Wandschwenkkrane, Säulenschwenkkrane und Drehkrane sowie Hängebahnsysteme in Ihrer Firma einsetzen, sollten Sie daher die Prüfung gemäß den Vorschriften DGUV Vorschrift 52 und Vorschrift 3 sowie dem DGUV Grundsatz 309-001 in regelmäßigen Abständen durchführen lassen.


Prüfung von Fallschutz / PSAgA

Fallschutz und PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft werden. Die Prüfung erfolgt gemäß den Vorschriften DGUV Regel 112-198, DGUV Regel 101-011 sowie der DGUV 112-198 Präventionsleitlinie der DGUV.

Die DGUV Regel 112-198 fordert, dass eine Prüfung durch einen Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 erfolgen muss. Hierbei werden Auffanggurte, Falldämpfer, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte, Steigschutzläufer, Zubehör, Schutznetze, Flachdachsicherungssysteme, Seilsysteme, Sekuranten und Einzelanschlagpunkte auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft.

Die DGUV Regel 101-011 bezieht sich auf die persönliche Schutzausrüstung und fordert, dass diese regelmäßig geprüft werden muss. Hierbei werden unter anderem die Belastbarkeit, die Verarbeitung und die Verschleißerscheinungen der PSAgA geprüft.

Die DGUV 112-198 Präventionsleitlinie der DGUV legt fest, welche Maßnahmen zur Sicherheit von Mitarbeitern im Umgang mit PSAgA getroffen werden müssen.

Bei der Prüfung von Fallschutz und PSAgA werden zahlreiche Faktoren geprüft, wie zum Beispiel die Tragfähigkeit, die Abriebfestigkeit, die Festigkeit und die Verarbeitung der einzelnen Komponenten. Insbesondere müssen Auffanggurte, Falldämpfer, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte, Steigschutzläufer, Zubehör, Schutznetze, Flachdachsicherungssysteme, Seilsysteme, Sekuranten und Einzelanschlagpunkte auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit hin überprüft werden.

Die Prüfung von Fallschutz und PSAgA sollte von einem qualifizierten und zertifizierten Sachkundigen durchgeführt werden. Im Falle von Defekten oder Beschädigungen sollten diese umgehend ausgetauscht werden.

Insgesamt ist die regelmäßige Prüfung von Fallschutz und PSAgA unerlässlich, um die Sicherheit von Mitarbeitern bei Arbeiten in Höhen zu gewährleisten. Wenn Sie Fallschutz und PSAgA in Ihrer Firma einsetzen, sollten Sie daher die Prüfung gemäß den Vorschriften DGUV Regel 112-198, DGUV Regel 101-011 sowie der DGUV 112-198 Präventionsleitlinie der DGUV in regelmäßigen Abständen durchführen lassen.


Prüfung von Regale

Regale müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft werden. Die Prüfung erfolgt gemäß den Vorschriften DGUV Regel 108-007 und DIN EN 15635.

Die DGUV Regel 108-007 regelt die Prüfung von Regalen und fordert, dass diese regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft werden müssen. Hierbei werden Fachbodenregale, Palettenregale, Durchfahrregale, Einfahrregale, Kragarmregale, Archivregale sowie Durchlaufregale auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft.

Die DIN EN 15635 bezieht sich auf die Sicherheit von Regalen und legt fest, welche Anforderungen an Regale gestellt werden müssen. Hierbei werden unter anderem die Tragfähigkeit, die Verarbeitung und die Sicherheitseinrichtungen der Regale geprüft.

Bei der Prüfung von Regalen wird auf zahlreiche Faktoren geachtet, wie zum Beispiel die Tragfähigkeit der Regale, die Verarbeitung der einzelnen Komponenten und die Einhaltung der Sicherheitsstandards. Insbesondere müssen Fachbodenregale, Palettenregale, Durchfahrregale, Einfahrregale, Kragarmregale, Archivregale sowie Durchlaufregale auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit hin überprüft werden.

Eine professionelle Prüfung von Regalen kann dabei helfen, Defekte frühzeitig zu erkennen und zu beheben, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern zu gewährleisten.

Insgesamt ist die regelmäßige Prüfung von Regalen unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern zu gewährleisten. Wenn Sie Regale wie Fachbodenregale, Palettenregale, Durchfahrregale, Einfahrregale, Kragarmregale, Archivregale sowie Durchlaufregale in Ihrer Firma einsetzen, sollten Sie daher die Prüfung gemäß den Vorschriften DGUV Regel 108-007 und DIN EN 15635 in regelmäßigen Abständen durchführen lassen.


Prüfung von Flurfördermitteln und Gabelhubwagen

Flurförderzeuge und Gabelhubwagen müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft werden. Die Prüfung erfolgt gemäß den Vorschriften DGUV Vorschrift 68 und FEM 4.004.

Die DGUV Vorschrift 68 regelt die Sicherheitsanforderungen an Flurförderzeuge und Gabelhubwagen. Hierbei werden sämtliche Komponenten wie Bremsen, Lenkung, Tragfähigkeit, Sicherheitseinrichtungen und Antrieb auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft.

Die FEM 4.004 bezieht sich auf die Prüfung von Flurförderzeugen und legt fest, welche Anforderungen an die Prüfung gestellt werden müssen. Hierbei werden unter anderem die Tragfähigkeit, die Verarbeitung und die Sicherheitseinrichtungen der Flurförderzeuge und Gabelhubwagen geprüft.

Ein professioneller Reparatur- und Wartungsservice kann dabei helfen, defekte Teile der Flurförderzeuge und Gabelhubwagen auszutauschen oder zu reparieren, um sicherzustellen, dass die Geräte ordnungsgemäß funktionieren.

Bei der Prüfung von Flurförderzeugen und Gabelhubwagen wird auf zahlreiche Faktoren geachtet, wie zum Beispiel die Tragfähigkeit, die Verarbeitung der einzelnen Komponenten und die Einhaltung der Sicherheitsstandards. Insbesondere müssen Flurförderzeuge, Gabelhubwagen und Kleinstapler auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit hin überprüft werden.

Insgesamt ist die regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen und Gabelhubwagen unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern zu gewährleisten. Wenn Sie Flurförderzeuge, Gabelhubwagen oder Kleinstapler in Ihrer Firma einsetzen, sollten Sie daher die Prüfung gemäß den Vorschriften DGUV Vorschrift 68 und FEM 4.004 in regelmäßigen Abständen durchführen lassen.


Prüfung von Leitern und Tritten

Leitern und Tritten müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft werden. Die Prüfung erfolgt gemäß den Vorschriften der Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten laut DGUV Information 208-016 sowie der Betriebssicherheitsverordnung Betr.Sich V TRBS 2121 Teil 2 (alte Vorschrift BGV D36).

Die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten laut DGUV Information 208-016 legt fest, wie Leitern und Tritten sachgemäß benutzt, aufgestellt, und geprüft werden müssen. Hierbei werden sämtliche Komponenten wie Sprossen, Scharniere, Stützen, Stützböcke und Rutschhemmungen auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft.

Die Betriebssicherheitsverordnung Betr.Sich V TRBS 2121 Teil 2 (alte Vorschrift BGV D36) bezieht sich auf die Sicherheitsanforderungen an Leitern und Tritten und legt fest, welche Anforderungen an die Prüfung gestellt werden müssen.

Ein professioneller Reparatur- und Wartungsservice kann dabei helfen, defekte Teile der Leitern und Tritten auszutauschen oder zu reparieren, um sicherzustellen, dass die Geräte ordnungsgemäß funktionieren.

Bei der Prüfung von Leitern und Tritten wird auf zahlreiche Faktoren geachtet, wie zum Beispiel die Tragfähigkeit, die Verarbeitung der einzelnen Komponenten und die Einhaltung der Sicherheitsstandards. Insbesondere müssen Leitern und Tritten auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit hin überprüft werden.

Insgesamt ist die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern zu gewährleisten. Wenn Sie Leitern und Tritten in Ihrer Firma einsetzen, sollten Sie daher die Prüfung gemäß den Vorschriften der Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten laut DGUV Information 208-016 sowie der Betriebssicherheitsverordnung Betr.Sich V TRBS 2121 Teil 2 (alte Vorschrift BGV D36) in regelmäßigen Abständen durchführen lassen.


Prüfung von Leitern und Tritten

Leitern und Tritten müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft werden. Die Prüfung erfolgt gemäß den Vorschriften der Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten laut DGUV Information 208-016 sowie der Betriebssicherheitsverordnung Betr.Sich V TRBS 2121 Teil 2 (alte Vorschrift BGV D36).

Die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten laut DGUV Information 208-016 legt fest, wie Leitern und Tritten sachgemäß benutzt, aufgestellt, und geprüft werden müssen. Hierbei werden sämtliche Komponenten wie Sprossen, Scharniere, Stützen, Stützböcke und Rutschhemmungen auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft.

Die Betriebssicherheitsverordnung Betr.Sich V TRBS 2121 Teil 2 (alte Vorschrift BGV D36) bezieht sich auf die Sicherheitsanforderungen an Leitern und Tritten und legt fest, welche Anforderungen an die Prüfung gestellt werden müssen.

Ein professioneller Reparatur- und Wartungsservice kann dabei helfen, defekte Teile der Leitern und Tritten auszutauschen oder zu reparieren, um sicherzustellen, dass die Geräte ordnungsgemäß funktionieren.

Bei der Prüfung von Leitern und Tritten wird auf zahlreiche Faktoren geachtet, wie zum Beispiel die Tragfähigkeit, die Verarbeitung der einzelnen Komponenten und die Einhaltung der Sicherheitsstandards. Insbesondere müssen Leitern und Tritten auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit hin überprüft werden.

Insgesamt ist die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern zu gewährleisten. Wenn Sie Leitern und Tritten in Ihrer Firma einsetzen, sollten Sie daher die Prüfung gemäß den Vorschriften der Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten laut DGUV Information 208-016 sowie der Betriebssicherheitsverordnung Betr.Sich V TRBS 2121 Teil 2 (alte Vorschrift BGV D36) in regelmäßigen Abständen durchführen lassen.


Prüfung von Magneten (Lasthebemagneten)

Magnete müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft werden. Die Prüfung erfolgt gemäß den Vorschriften DGUV-Regel 109-017 und EN 13155 (Abriss- oder Gaussmeterprüfung).

Die DGUV-Regel 109-017 regelt die Prüfung von Magneten und fordert, dass diese regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft werden müssen. Hierbei werden Permanentmagnete, Elektro- und Batteriegeräte auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft.

Die EN 13155 bezieht sich auf die Prüfung von Hebezeugen und legt fest, welche Anforderungen an die Prüfung von Magneten gestellt werden müssen. Hierbei werden unter anderem die Tragfähigkeit, die Verarbeitung und die Sicherheitseinrichtungen der Magnete geprüft. Insbesondere erfolgt die Prüfung durch eine Abriss- oder Gaussmeterprüfung.

Optional kann ein Ausdruck des Prüfdiagramms angefertigt werden, um einen Nachweis über die Durchführung der Prüfung zu erbringen.

Ein professioneller Reparatur- und Wartungsservice kann dabei helfen, defekte Teile der Magnete auszutauschen oder zu reparieren, um sicherzustellen, dass die Geräte ordnungsgemäß funktionieren.

Insgesamt ist die regelmäßige Prüfung von Magneten unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern zu gewährleisten. Wenn Sie Permanentmagnete, Elektro- und Batteriegeräte in Ihrer Firma einsetzen, sollten Sie daher die Prüfung gemäß den Vorschriften DGUV-Regel 109-017 und EN 13155 (Abriss- oder Gaussmeterprüfung) in regelmäßigen Abständen durchführen lassen.


Prüfung von Hub- und Arbeitsbühnen

Hub- und Arbeitsbühnen müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft werden. Die Prüfung erfolgt gemäß den Vorschriften des DGUV Grundsatzes 308-002.

Der DGUV Grundsatz 308-002 regelt die Prüfung von Hub- und Arbeitsbühnen und fordert, dass diese regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft werden müssen. Hierbei werden Arbeits- und Montagebühnen, Spindelhebebühnen sowie hand- und kraftbetriebene Scherenhubtische auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft.

Ein professioneller Reparatur- und Wartungsservice kann dabei helfen, defekte Teile der Hub- und Arbeitsbühnen auszutauschen oder zu reparieren, um sicherzustellen, dass die Geräte ordnungsgemäß funktionieren.

Bei der Prüfung von Hub- und Arbeitsbühnen wird auf zahlreiche Faktoren geachtet, wie zum Beispiel die Tragfähigkeit, die Verarbeitung der einzelnen Komponenten und die Einhaltung der Sicherheitsstandards. Insbesondere müssen Hub- und Arbeitsbühnen auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit hin überprüft werden.

Insgesamt ist die regelmäßige Prüfung von Hub- und Arbeitsbühnen unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern zu gewährleisten. Wenn Sie Arbeits- und Montagebühnen, Spindelhebebühnen oder hand- und kraftbetriebene Scherenhubtische in Ihrer Firma einsetzen, sollten Sie daher die Prüfung gemäß den Vorschriften des DGUV Grundsatzes 308-002 in regelmäßigen Abständen durchführen lassen.


Prüfung von Zurrmitteln und Ladungssicherung

Zurrmittel und Ladungssicherungen müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft werden. Die Prüfung erfolgt gemäß den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 und der VDI 2700 Blatt 3.1.

Die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV legt fest, dass Zurrmittel und Ladungssicherungen auf ihre Sicherheit hin überprüft werden müssen. Hierbei werden Zurrgurte, Zurrketten und Zurrseile auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit hin überprüft.

Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 definiert, welche Anforderungen an die Prüfung von Zurrmitteln und Ladungssicherung gestellt werden müssen. Hierbei werden unter anderem die Tragfähigkeit, die Verarbeitung und die Sicherheitsanforderungen der Zurrmittel und Ladungssicherungen geprüft.

Die VDI 2700 Blatt 3.1 gibt Empfehlungen für die Planung und Durchführung von Transporten. Hierbei wird unter anderem die Auswahl von geeigneten Zurrmitteln und Ladungssicherungen thematisiert.

Ein professioneller Reparatur- und Wartungsservice kann dabei helfen, defekte Teile der Zurrmittel und Ladungssicherungen auszutauschen oder zu reparieren, um sicherzustellen, dass die Geräte ordnungsgemäß funktionieren.

Insgesamt ist die regelmäßige Prüfung von Zurrmitteln und Ladungssicherungen unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern zu gewährleisten. Wenn Sie Zurrgurte, Zurrketten und Zurrseile in Ihrer Firma einsetzen, sollten Sie daher die Prüfung gemäß den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 und der VDI 2700 Blatt 3.1 in regelmäßigen Abständen durchführen lassen.

Prüfung nach:

  • Betr.SichV + DGUV Regel 100-500
  • Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009/104/EG
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Reparaturservice

Prüfung von:

  • Drahtseile und Drahtseilgehänge
  • Grummets
  • Edelstahl-Anschlagmittel
  • Faserseile und Faserseilgehänge
  • Rundschlingen und Rundschlingengehänge
  • Hebebänder und Hebebandgehänge
  • Anschlagketten, Kettengehänge (elektromagnetische Rissprüfung)
  • Haken, Schäkel und Anschlagpunkte
  • Zubehör

Prüfung nach:

  • DGUV Vorschrift 54 + Vorschrift 3
  • Reparaturservice
  • optional mit Ausdruck des Prüfdiagrammes

Prüfung von:

  • Zahnstangen-, Wand- und Seilwinden

  • Elektrische Seil- und Kettenzüge (mit Ermittlung der Restnutzungsdauer)

  • Schwerlastfahrwerke

  • Handhebel- und Stirnradflaschenzüge

  • Greifzüge und Umlenkrollen

  • Roll- und Haspelfahrwerke

  • Druckluftkettenzüge und -winden

  • Ex-geschützte Geräte (ATEX)

  • Hydraulische Hebezeuge (Pumpen, Zylinder, Seilzüge und Maschinenheber)

Prüfung nach:

  • DGUV Vorschrift 17/ IGVW SQ P2 + DGUV Vorschrift 3
  • Prüfung von sicherheits- und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

Prüfung von:

  • Kettenzüge
  • Seilwinden
  • Hebezeuge
  • Lastaufnahmemittel
  • Anschlagmittel und Zubehör für Theater, Opernhäuser, Musikarenen und Filmproduktionen  

Prüfung nach:

  • DGUV Vorschrift 52 + Vorschrift 3
  • DGUV Grundsatz 309-001
  • Reparaturservice

Prüfung von:

  • Brückenkrane

  • Portalkrane

  • Werkstattkrane

  • Wandschwenkkrane

  • Säulenschwenkkrane und Drehkrane

  • Hängebahnsysteme usw

Mit Ermittlung der Restnutzungsdauer!

Prüfung nach:

  • DGUV Regel 112-198 durch Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906
  • DGUV Regel 101-011
  • DGUV 112-198 Präventionsleitlinie der DGUV

Prüfung von:

  • Auffanggurte
  • Falldämpfer
  • Verbindungsmittel
  • Höhensicherungsgeräte
  • Steigschutzläufer
  • Zubehör
  • Schutznetze
  • Flachdachsicherungssyteme, Seilssysteme, Sekuranten – Einzelanschlagpunkte

 

Prüfung nach:

  • DGUV Regel 112-199

Prüfung von:

  • Abseilgeräte
  • Halte-, Sitz- und Rettungsgurte
  • Rettungsgeräte
  • Rückhaltegurte
  • Dreibäume
  • Zubehör

Prüfung nach:

  • DGUV Grundsatz 309-004
  • DGUV Regel 101-005 
  • Reparatur- und Wartungsservice

Prüfung von:

  • Arbeitskörbe und -bühnen
  • Personenförderkörbe
  • Arbeitssitze
  • Siloeinfahreinrichtungen
  • Einfahrhosen

Prüfung nach:

  • entsprechend der Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten laut DGUV Information 208-016 sowie Betriebssicherheitsverordnung Betr.Sich V TRBS 2121 Teil 2 (alte Vorschrift BGV D36)

  •   Reparaturservice

Prüfung von:

  • Leitern und Tritte

  •  Steigtechnik

  •  Überstiege

  •  Schachtleitern

  •  Plattformtreppen

  •  Seil- und Strickleitern

Prüfung nach:

  • DGUV Grundsatz 308-002
  • Reparaturservice

Prüfung von:

  • Arbeits- und Montagebühnen

  • Spindelhebebühnen

  • hand- und kraftbetriebene Scherenhubtische 

Prüfung nach:

  • BetrSichV
  • TRBS 1201
  • VDI 2700 Blatt 3.1
  • Reparaturservice

Prüfung von:

  • Zurrgurte
  • Zurrketten
  • Zurrseile
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Hohe Servicequalität durch geschulte und motivierte Mitarbeiter
Stetige Lieferbereitschaft durch hohe Lagerhaltung
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