VIP-Wippen werden in 4-Strang-Gehänge (2x2-Strang) eingebaut, um eine gleichmäßige Lastverteilung auf alle 4 Stränge zu erreíchen. Hierbei werden Längentoleranzen in den einzelnen Kettensträngen durch Neigung der VIP-Wippe ausgeglichen. Mit 4 tragenden Strängen kann gerechnet werden, wenn folgende Kriterien erfüllt werden (DGUV-Regel 100-500):
- zwei Stück 2-Strang-Gehänge, davon ein Gehänge mit Wippe
- beide Gehänge werden in einem Kranhaken eingehängt (Einfach- oder Doppelkranhaken)
- symmetrische Lastverteilung - Neigungswinkel ß bis maximal 45°
- leichte Erkennung des Grenz-Schrägstellungswinkels von 10° durch spezielle Formgebung an der Unterseite der Wippe