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Ladungssicherungen für STVo § 22
Ladungssicherungen
Laut STVo § 22 "Ladung"
(weiterlesen) (PDF, 65 kB) schreibt der Gesetzgeber vor, sämtliche Ladungen an sowie auf Fahrzeugen zu sichern.
- Seit einiger Zeit wird auf die Umsetzung bzw. Einhaltung dieses Gesetzes durch die Polizei mit erhöhten Kontrollen geachtet.
Unser Mitarbeiter Herr Weise ist unter 034243/302-53 oder
andre.weise@voigtseil.de gern bereit, Fragen zu beantworten. -
Netze (PDF, 140 kB)
Planen (PDF, 72 kB)
Ladungssicherungspakete (PDF, 103 kB)
(Zurrgurt + Kantenschutz)
(Netz + Karabinerhaken)
